Effektenhändler

Effektenhändler
Börsenhändler; Angestellte von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten an der Börse oder im OTC-Handel, die  Effektengeschäfte abschließen dürfen. Jedem E. sind bestimmte Papiere oder Papiergattungen zugewiesen.

Lexikon der Economics. 2013.

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